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Transformation / Restrukturierung

 

Nicht selten sind damit aber auch wesentliche Veränderungen der Mitarbeiterstrukturen, Auslagerung von Gesamt- oder Teilprozessen, Ausgliederung von Teilbetrieben oder die Verschmelzung- oder Umwandlung von Gesellschaften verbunden.

Die Rahmenbedingungen für Sozialpläne, Betriebsveränderungen, Geschäftsführungen sowie Informations- und Auskunftspflichten für Betriebsräte sind in Luxembourg deutlich anders als in Deutschland geregt.

 

Deutsche Entscheider sind z.B. regelmäßig überrascht, wie niedrig die Schwellen bei der Auslösung von Sozialplanverhandlungen in Luxembourg sein können.

 

Auch bei Auslagerungen und Teilbetriebsübergängen, insbesondere bei aufsichtsregulierten Gesellschaften, greifen teilweise unterschiedliche Regelungen.

 

In solchen Situation hilft es, wenn im Board oder im Projekt Expertise vorhanden ist, welche solche Prozesse mehrfach in der Praxis begleiten durfte​.

 

Denn Verantwortung und Haftung des Verwaltungsrates kann nicht ausgelagert werden, sie verbleibt immer bei den Leitungsorganen der Gesellschaft.

Sie profitieren, von mehr als 20 Jahre Erfahrung in der Umsetzung komplexer Restrukturierung- und Transformationsprogramme inklusive der Verhandlung von Sozialplänen und Betriebsvereinbarungen, Outsourcing von Schlüsselfunktion, Auslagerung von Teilbetrieben eingebunden in Restrukturierungsprozesse in deutschen Konzern- und Holdingstrukturen.

Betriebliche Veränderungen und Anpassungen sind Teil jeder guten Unternehmensführung

 

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